Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte GmbH 
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Österreich
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Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Österreich
  • Ski- und Snowboardunfälle

Herzlich Willkommen bei der Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte GmbH

Stephan Wijnkamp

Florian Stachowitz

Unsere Fachgebiete

Ski- und Bergsportunfälle 

Als erfahrene Anwälte verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht und unterstützen Sie auch international.


Probleme mit Ferienhäusern

Wir beraten internationale Käufer von Zweitwohnsitzen in Österreich zu rechtlichen Grundlagen und unterstützen bei Konflikten.

Gewährleistungsrecht & Werklohnklagen

Wir vertreten Sie bei Mängelansprüchen und Werklohnstreitigkeiten – von Prüfung bis Durchsetzung Ihrer Rechte.

Medizinrecht



Wir unterstützen Sie professionell, wenn Sie in Österreich medizinisch falsch behandelt oder unrichtig aufgeklärt wurden.

Straf- und Strafverfahrensrecht

Unser erfahrenes Team verfügt über umfassende Expertise im nationalen und internationalen Strafrecht sowie in der Strafverteidigung.

Verkehrsunfälle



Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um den Straßenverkehr.


Allgemeine Mandanteninformation – Optimale Fallbearbeitung

Der Erfolg Ihrer Rechtssache hängt nicht ausschließlich vom Einsatz unserer Kanzlei ab, sondern erfordert gleichermaßen 
Ihre aktive Mitwirkung.


Die gesetzlichen Verfahrensbestimmungen enthalten erfolgskritische Prozessrisiken, über die wir Sie hiermit grundsätzlich 
in Kenntnis setzen möchten:

Sämtliche gerichtlichen und behördlichen Schriftstücke sind unverzüglich an unsere Kanzlei weiterzuleiten. Das Versäumen von Fristen kann zum vollständigen Unterliegen im Verfahren führen!

Die Erstellung von Einsprüchen, Rechtsmitteln und Berufungen erfordert häufig aufwendige Vorbereitungen und gegebenenfalls mehrfache Überarbeitungen. Daher können Mandate, die erst kurz vor Fristablauf erteilt werden, von unserer Kanzlei in der Regel nicht angenommen werden, da unter erheblichem Zeitdruck erstellte Schriftsätze ein erhöhtes Fehlerrisiko mit sich bringen.

Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der Zivilprozessordnung, wonach sämtliche wesentlichen Tatsachen grundsätzlich bereits zu Beginn des Verfahrens vorzubringen sind. Verspätet eingebrachte Prozessbehauptungen können vom Gericht abgelehnt werden oder beträchtliche Kostenfolgen nach sich ziehen. Im Berufungsverfahren ist neues Vorbringen grundsätzlich vollständig ausgeschlossen, sprich Versäumnisse aus der ersten Instanz können in der zweiten Instanz nicht mehr korrigiert werden. Daher sollten bereits vor dem ersten Beratungsgespräch sämtliche verfügbaren und relevanten Unterlagen – vorzugsweise per E-Mail – an uns übermittelt werden.

Änderungen Ihrer Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse während eines laufenden Mandats sind umgehend, idealerweise schriftlich, bekanntzugeben. Unsere Kanzlei muss jederzeit in der Lage sein, Sie zeitnah zu erreichen.

Gerichtliche und behördliche Aufträge sind sorgfältig und fristgerecht zu erfüllen. Die verspätete Vorlage von Beweismitteln ohne ausreichende Begründung kann zu deren Zurückweisung und im schlimmsten Fall zum Prozessverlust führen.

Fristen sollten so eingehalten werden, dass die erforderlichen Anträge spätestens 5 Werktage vor deren Ablauf durch unsere Kanzlei bearbeitet werden können, da auch die Aufbereitung und Verarbeitung Ihrer Informationen und Unterlagen Zeit beansprucht. Werden Beweismittel, Informationen oder Kostenvorschüsse nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht, unterbleibt die entsprechende Beweisaufnahme, was zum vollständigen Prozessverlust führen kann.

Bitte verstehen Sie diese Ausführungen als Serviceleistung im Interesse einer bestmöglichen Bearbeitung Ihres Anliegens.

Notfallnummer: +43 664 2040951

Unsere Rechtsanwälte