Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Österreich
  • Ski- und Snowboardunfälle

  • Bergsport- und Kletterunfälle

  • Verkehrsunfälle

  • Investorenmodelle / Freizeitwohnsitz-problematik

  • Baumängel / Werklohnklagen

  • Medizinrecht / Arzthaftung

Herzlich Willkommen bei der Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte GmbH

Stephan Wijnkamp

Florian Stachowitz

Unsere Fachgebiete

Ski- und Bergsportunfälle 

Als erfahrene Anwälte verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht und unterstützen Sie auch international.


Probleme mit Ferienhäusern

Wir beraten internationale Käufer von Zweitwohnsitzen in Österreich zu rechtlichen Grundlagen und unterstützen bei Konflikten.

Gewährleistungsrecht & Werklohnklagen

Wir vertreten Sie bei Mängelansprüchen und Werklohnstreitigkeiten – von Prüfung bis Durchsetzung Ihrer Rechte.

Medizinrecht



Wir unterstützen Sie professionell, wenn Sie in Österreich medizinisch falsch behandelt oder unrichtig aufgeklärt wurden.

Straf- und Strafverfahrensrecht

Unser erfahrenes Team verfügt über umfassende Expertise im nationalen und internationalen Strafrecht sowie in der Strafverteidigung.

Verkehrsunfälle



Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um den Straßenverkehr.


Wissenswertes : Allgemeine Mandanteninformation – Optimale Fallbearbeitung

Der Erfolg Ihrer Rechtssache hängt nicht ausschließlich vom Einsatz unserer Kanzlei ab, 

sondern erfordert gleichermaßen Ihre aktive Mitwirkung.


Die gesetzlichen Verfahrensbestimmungen enthalten erfolgskritische Prozessrisiken, über die wir Sie hiermit
 grundsätzlich in Kenntnis setzen möchten:


Bitte verstehen Sie diese Ausführungen als Serviceleistung im Interesse einer
bestmöglichen Bearbeitung Ihres Anliegens.

  • Gesetzliche (Verfahrens)Vorschriften bergen ergebnisentscheidende Prozessrisken in sich,
    die uns zu dieser generellen Aufklärung veranlassen:

     

    Gerichtliche und sonstige behördliche Zustellungen sind unserer Kanzlei so rasch als möglich zu übermitteln.
    Fristversäumnis kann gänzlichen Prozessverlust bedeuten!

     

    Für die Ausarbeitung von Einsprüchen, Rechtsmitteln, Berufungen etc. sind oft umfangreiche Vorarbeiten und mitunter mehrmalige Überarbeitungen notwendig, sodass kurz vor Ablauf der Frist erteilte Mandatierungen von meiner Kanzlei grundsätzlich nicht mehr übernommen werden, weil unter starkem Zeitdruck ausgearbeitete Schriftsätze erhöhtes („Husch-Pfusch“)Risiko in sich bergen.

  • Dies ist umso mehr von Bedeutung, weil seit der im Jahre 2003 in Kraft getretenen ZPO-Novelle alle maßgeblichen Umstände grundsätzlich von Anfang an mitzuteilen sind; verspätete Prozesseinreden können vom Gericht zurückgewiesen werden oder erhebliche Prozesskostenfolgen auslösen. Insbesondere im Berufungsverfahren ist neues Vorbringen grundsätzlich gänzlich unzulässig. (Was daher in der 1. Instanz vergessen wurde, kann in der 2. Instanz nicht mehr nachgeholt werden!). Es sollten daher bereits beim Erstgespräch alle für die Rechtssache verfügbaren und dienlichen Urkunden, möglichst im Original oder zumindest in gut lesbarer Kopie beigestellt werden.

  • Wir bitten Sie, Adress-, Telefon-, Telefax oder E-Mailänderungen während aufrechtem Mandat unserer Kanzlei immer prompt, möglichst schriftlich mitzuteilen. (Die Gerichte versenden die Ladungen für die Prozessparteien meist nur mehr zu Handen der anwaltlichen Vertretung). So muss die Kanzlei immer in der Lage sein, rasch mit dem Klienten Kontakt aufnehmen zu können.

    Richterliche (behördliche) Aufträge sind gewissenhaft und fristgerecht zu befolgen. Die verspätete Vorlage von Beweismitteln ohne genügende Entschuldigung kann zurückgewiesen werden, dies kann zum Prozessverlust führen.

  • Fristen sind tunlichst derart einzuhalten, dass die Anträge bereits zumindest 4 Tage vor Ablauf dieser Frist von meiner Kanzlei erledigt werden können, weil auch die entsprechende Ver- und Bearbeitung Ihrer Informationen, Urkunden etc. durch meine Kanzlei ebenfalls noch Zeit in Anspruch nimmt. Werden Beweismittel, Informationen oder Kostenvorschüsse nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht, unterbleibt die diesbezügliche Beweisaufnahme und kann dies gänzlichen Prozessverlust bedeuten.


    Bitte betrachten Sie diese Ausführungen als Serviceinformation – im Interesse einer optimalen Bearbeitung Ihrer Sache.

Notfallnummer: +43 664 2040951